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Plakatkampagne zur UN-Frauenrechtskonvention

Mit der kostenfreien Plakataktion die UN-Frauenrechtskonvention (engl. CEDAW) sichtbar machen und ihr Potenzial für die Verwirklichung einer geschlechtergerechten Gesellschaft verdeutlichen.

Speziell für die Rechte von Frauen
Die UN-Frauenrechtskonvention ist der zentrale Menschenrechtsvertrag speziell für die Rechte von Frauen. Sie verbietet die Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen und verpflichtet die Vertragsstrafen dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zwischen den Geschlechtern herbeizuführen. Deutschland hat die UN-Frauenrechtskonvention 1985 ratifiziert – und damit ist sie unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht. Die Artikel der Frauenrechtskonvention greifen in alle Lebensbereiche: Politik, Wirtschaft, Soziales- und kulturelles Leben, Familie, Bildung, Gesetzgebung, Staatsbürgerschaft und alle anderen Bereiche. Der Staat muss überall dort wo Frauen benachteiligt werden, Maßnahmen ergreifen und diese Ungleichbehandlungen beseitigen. Dabei handelt es sich nicht immer um eine beabsichtigte oder unmittelbare Diskriminierung, die für alles sofort sichtbar ist. In vielen Bereichen werden Benachteiligungen indirekt durch Strukturen, Vorgehensweisen oder Gesetze gefördert. Gerade diese Diskriminierungen müssen sichtbar gemacht und beseitigt werden, damit Frauen ihre Rechte auch ausüben können. 

Aufzeigen, Definieren, Fordern und Beseitigen
Um die Inhalte der UN-Frauenrechtskonvention in die Öffentlichkeit zu tragen und aufzuzeigen, wie weitreichend ihre Vorgaben sind, wurde das Plakat „Die UN-Frauenrechtskonvention“ entwickelt. Es listet die 30 Artikel der Frauenrechtskonvention und die damit verbundenen Rechte und abgeleiteten Forderungen auf. Ziel ist es, die Konvention bekannt und ihre Relevanz für alle Lebensbereiche sichtbar zu machen. Um Missstände und Diskriminierungen aufzuzeigen und Rechte einzufordern, ist es wichtig diese zu kennen.

Gemeinsam Gleichstellung sichtbar machen
Sie können sich das Plakat mit drei verschiedenen Hintergrundfarben (weiß, grün und rosa) als PDF für die Größen A0 und A3 herunterladen. Die Dateien sind geeignet für einen Digitaldruck. Für größere Auflagen stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne eine Druckdatei für einen Offsetdruck zur Verfügung.

Nutzungsbedingungen
Die Plakate wurden im Rahmen des vom Land Niedersachsen geförderten Projektes „Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen“ entwickelt und herausgegeben. Die Plakate dürfen ausschließlich zum Zwecke der Bekanntmachung des UN-Frauenrechtskonvention eingesetzt werden und müssen mit den Projektzielen übereinstimmen. Die Plakate sind nicht für den gewerblichen Vertrieb bestimmt. Sie dürfen nur in der vorliegenden Form verwendet und nicht bearbeitet oder verändert werden.